Spezialgebiete

Probleme sind wie Knoten – immer lösbar…

ElSTEr, ElStAm, VaSt, E-Bilanz, eBAnz,...

Diese Begriffe stehen für viele kleine Schritte Finanzverwaltung zu einem Ziel: Der Steuerbürger soll gläsern werden. Die Bundesregierung strebt die komplette Digitalisierung der Vorgänge rund um Ihre Steuererklärung an und wird dies in absehbarerer Zeit auch umsetzen. Das bedeutet: Ihre Daten werden nicht nur noch von Menschen gelesen, sondern auch von Maschinen analysiert werden. Es ist uns, als der Partner auf Ihrer Seite des Steuerrechts, wichtig, hier einen Ausgleich herzustellen.

Eine systematische Herangehensweise ist dabei die halbe Miete. Neben den klassischen und allgemeinen Tätigkeitsfeldern einer Steuerkanzlei beraten wir intensiv vor allem in folgenden Spezialbereichen:

Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuer: Wir erstellen für Sie kompetent und effizient die notwendigen Erklärungen. Besser aber, Sie planen mit uns rechtzeitig den Übergang Ihres Vermögens, um Steuerbefreiungen optimal auszunutzen! Lohnt sich vielleicht heute schon eine vorweggenommene Erbfolge?

Wir führen alle Bewertungen von Firmenanteilen oder Immobilienvermögen für erbschaftsteuerliche oder schenkungssteuerliche Zwecke durch, um eine steueroptimale Übertragung zu planen.

Steuerberatung von Heilberufen, Zahnärzten und Ärzten: Ihr Spezialgebiet ist der Patient, unser Spezialgebiet ist der Mandant. Wir machen unsere Arbeit, damit Sie mehr Zeit für Ihre Aufgaben haben.

Durch die Änderung der Rentenbesteuerung sind viele Rentner verunsichert, ob eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist. Wir beraten Sie und prüfen Ihre persönlichen Verhältnisse mit dem Ergebnis, ob Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.